Makler­provision

Was kostet die Beauftragung eines Maklers im Allgemeinen, und was besagen das Bestellerprinzip und das Gesetz zur Splittung der Maklerprovision?

Seit dem 23.12.2020 ist das Gesetz zur Splittung der Maklerprovision gültig und regelt, dass die Käufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die Maklerkosten nicht mehr allein zu tragen haben, sondern dass diese mindestens hälftig vom Verkäufer mitzutragen sind.

Im Bereich Wohnraumvermietung gilt nun schon seit einigen Jahren das Bestellerprinzip. Hier gilt: Wer den Makler beauftragt, ist als Auftraggeber auch zahlungspflichtig.

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